Wie bei den Urnen-Reihengräber bilden auch bei den Urnen-Wahlgräbern Einfassungen aus Weser-Sandstein die Umrandung der Grabstellen, die mit Bodendeckern und jahreszeitlichen Pflanzen bepflanzt und gepflegt werden. Die Größe entspricht ebenso 1x1 m und bietet Platz für bis zu vier Urnen. In der Regel werden diese Wahlgräber als Doppelgräber genutzt, wie auf dem Feld „Ringelnatz“.
Bei Urnen-Wahlgräbern haben Sie oder Ihre Angehörigen zudem die Möglichkeit, die Grabstellen auszuwählen, entweder zu Lebzeiten mit einer entsprechenden Reservierung oder im Sterbefall. Wir zeigen Ihnen gerne die Grabstellen, die noch zur Verfügung stehen.
Als Urnen-Wahlgräber können ebenso unsere Urnen-Gemeinschaftsanlagen fungieren.
In den Hochbeeten können Sie je nach Anzahl der Urnen einen Abschnitt (ähnlich einem Tortenstück) festlegen, der Ihnen und Ihrer Familie oder Freunden zu Verfügung steht.
Diese sog. Familien- oder Gemeinschaftsanlagen gibt es je nach Wunsch mit 4-18 Grabstellen. Die erworbenen Nutzungsrechte sind übertragbar.
Gerne erarbeiten wir mit Ihnen einen Entwurf für Ihre individuelle Gemeinschaftsanlage.
Ein eigener Grabstein mit einer von Ihnen gewählten Inschrift (z.B. "Familie XYZ" oder "Bewohner des Seniorenheims XYZ") komplettiert das Wahlgrab in der Gemeinschaftsanlage.
Die Nutzungszeit endet immer mit dem Ende der Ruhefrist für die letzte beigesetzte Urne, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die satzungsgemäße Ruhedauer für Urnengräber beträgt 12 Jahre. Bei Wahlgräbern gilt eine Nutzungsdauer von 16 Jahren für die erste Beisetzung. Sie verlängert sich bis zur letzten Beisetzung entsprechend, wenn zwischen der ersten und der letzten Beisetzung mehr als drei Jahre liegen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Gestaltung ihrer individuellen Nutzungszeit.