Was unterscheidet den Ruhepark von anderen Friedhöfen?

Der Ruhepark Zweilinden ist einer von bisher zwei privatwirtschaftlich geführten Friedhöfen in der Region Ostwestfalen-Lippe.
Er hat den Anspruch, den Angehörigen und Nutzern ein Konzept anzubieten, welches er so nicht findet, weder in den Bestattungswäldern noch auf den herkömmlichen Friedhöfen.
Im Gegensatz zu den Bestattungswäldern ist der Ruhepark eine kleine, überschaubare Anlage, die durch eine regelmäßige und intensive Pflege einen Parkcharakter bekommt. Lichtelemente und Bänke, sowie befestigte, barrierefreie Wege unterstützen dies und laden zum Verweilen ein.
Eine Pflegepflicht der Grabstellen wie bei herkömmlichen Friedhöfen gibt es nicht, die Firma Campo Santo übernimmt die komplette Grabpflege. Außerdem ist der Friedhof überregional und flexibel und kann schnell auf die individuellen Bedürfnisse der Nutzer eingehen, wie z.B. bei Reservierungen von Grabstellen und der Regelung zu Lebzeiten. Ganz unkompliziert.

Wer kann sich bestatten lassen?

Jeder, der ein Ruherecht besitzt oder erwirbt, unabhängig vom Wohnort. Der Friedhof ist überregional und überkonfessionell.

Ich bin alleinstehend. Wer kümmert sich um das Grab?

Die Firma Campo Santo kontrolliert die Grabstellen regelmäßig und sorgt für einen einwandfreien Zustand sowie eine angemessene Bepflanzung. Die Grabsteine werden gemäß der gesetzlichen Vorgaben kontrolliert, Einsenkschäden zeitnah beseitigt und die Grabstelle nach Ablauf der Nutzungszeit abgeräumt. Die Urnen aus dem Kolumbarium werden im ausgewiesenen Asche-Streufeld ausgestreut. Das alles inklusive und ohne zusätzliche Kosten.

Kann ich mein Grab selber gestalten?

Ziel ist es, mit dem Ruhepark Zweilinden eine einheitlich gestaltete Anlage zu schaffen, damit der Parkcharakter erhalten bleibt. Darin eingeschlossen sind auch die Gestaltung der Gräber und Urnenfelder, die symbolhafte und charakteristische Bepflanzungen erhalten. Wir geben Ihnen dennoch die Möglichkeit, an den Grabstellen auf Ablegeplatten persönliche Grüße wie Blumen, Schalen oder Andenken abzulegen und Ihrer Verstorbenen zu gedenken.
Diese werden in regelmäßigen Abständen von den Grabstellen entfernt.
Am Erinnerungspavillon haben Sie zudem die Möglichkeit, Kerzen, Briefe oder Photos anzubringen und einen Baum der Erinnerung wachsen zu lassen.

Welche Grabmale werden errichtet?

Im Nutzungsentgelt enthalten sind auch Grabmale, d.h. Namensplatten bei Urnenreihengräbern, Denkmäler mit Namensplatten bei Wahlgräbern und Grabmal und -umrandung bei Erdbestattungen. Diese werden von der Firma Campo Santo nach Kriterien ausgesucht, die dem gesamtheitlichen Erscheinungsbild gerecht werden. Die Gestaltung der Grabsteine und Namensplatten erfolgt nach Rücksprache mit dem Nutzungsberechtigten unter Einhaltung der technischen Möglichkeiten.

Welche Ruhezeiten gelten?

Die minimale Nutzungsdauer entspricht der gesetzlichen Ruhezeit. Darüber hinaus kann sie jederzeit von Anbeginn an oder während der laufenden Nutzung verlängert werden.
Für Urnen gilt die satzungsgemäße Ruhezeit von 12 Jahren, für Erdbestattugen 30 Jahre. Bei Urnen-Wahlgräbern gelten 15 Jahre für die erste und 12 Jahre für jede weitere Urne. Die Nutzungszeit verlängert sich für alle Grabstellen, bis die 12 Jahre für die letzte belegte Grabstelle erreicht sind. Die Firma Campo Santo erläutert Ihnen gerne die Möglichkeiten, mit welchen Zeitrahmen man die Nutungsrechte von Wahlgräbern gestalten kann.

Können Grabstellen im Voraus erworben werden?

Ja, das ist möglich. Wir beraten Sie gerne persönlich und stellen Ihnen freie Grabstellen zur Auswahl. Mit der Vertragsunterzeichnung erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Nach Zahlungseingang erhalten Sie eine Grab-Urkunde, die sie als Nutzer einer bestimmten oder unbestimmten Grabstelle ausweist. Bei den Wahlgräbern ist jährlich bis zur Beisetzung eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten. Es gelten die Gebühren zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Nutzungsvertrags, nicht zum Zeitpunkt der Beisetzung. Im Gebührenbescheid sind alle Entgelte enthalten. Es fallen keine Folgekosten an!
Für Ihre Vorsorgeverträge bieten wir Ihnen auch kostenlose Ratenzahlungen an.

Kommen noch Pflege- oder Folgekosten auf mich zu?

Nein, im Gebührenbescheid sind alle notwendigen Entgelte enthalten, dazu zählen auch Grabstein und -umrandung bei Erdbestattungen und Denkmal und Namensplatten bei Urnenreihen- und wahlgräbern.
Auch die komplette Pflege inkl. aller Folgekosten wie Einsenkschäden oder Grabmalkontrolle ist enthalten.

Wie erfolgt die Bezahlung?

Mit der Vertragsunterzeichnung erhalten Sie einen Entgeltbescheid. Nach Zahlungseingang bekommen Sie eine Graburkunde, die Sie als Nutzer einer bestimmten oder unbestimmten Grabstelle ausweist. Bei den reservierten Grabstellen ist jährlich bis zur Beisetzung eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten. Es gelten die Gebühren zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Nutzungsvertrags, nicht um Zeitpunkt der Beisetzung. Bei Vertargsunterzeichnung zu Lebzeiten sind auch Ratenzahlungsverträge denkbar. Die Entgelte sind bis zum Beisetzungstermin in voller Höhe zu entrichten.

Was geschieht mit den bereits vorhandenen Grabstellen?

Für die vorhandenen Grabstellen bleibt alles so, wie es ist. Grundlage sind die vertraglichen Vereinbarungen der Nutzungsberechtigten mit der Stadt Beverungen. Das betrifft auch die Gestaltung der Grabstelle, die Pflegepflicht und die Wahrung der Verkehrssicherheit. Natürlich haben Angehörige die Möglichkeit, die Grabgestaltung und -pflege an die Firma Campo Santo abzugeben. Nach Ablauf der Nutzungszeit können Angehörige die Grabstellen verlängern lassen. Die Vereinbarungen zur Verlängerung werden mit der Firma Campo Santo unter Berücksichtigung der gültigen Satzung für den Ruhepark Zweilinden getroffen.
Ferner besteht auch die Möglichkeit, die vorhandenen Grabstellen vor der Verlängerung unter Berücksichtigung der Ruhezeit zu verkleinern.

Was ist das Sternenkinderfeld?

Das Bestattungsgesetz sieht es vor, dass tot- und fehlgeborene Kinder unter 500g einem Bestattungsrecht, aber keiner Bestattungspflicht unterliegen. Dieses Gesetz aus dem Jahr 2003 war überfällig und bedeutet, dass den Eltern die Möglichkeit eingeräumt werden muss, ihr Kind bestatten zu lassen. Für Eltern aus dem Umkreis von Beverungen wurde dies in der Regel durch das behandelnde Krankenhaus veranlasst. Die Bestattung erfolgte durch Gemeinschaftsbegräbnisse.
Das Sternenkinderfeld auf dem Ruhepark Zweilinden ist das erste im Stadtgebiet von Beverungen und offen für alle trauernden Eltern, die ihr Kind bestatten lassen möchten. Dies kann sowohl in Einzel- als auch in Gemeinschaftsbestattungen erfolgen.
Für Kinder, die der Bestattungspflicht unterliegen, gelten die allgemeinen Friedhofssatzungen.
An das Sternenkinderfeld angeschlossen ist das Funkelfeld für die Eltern oder für Menschen, die keine Grabstelle mehr haben, an der sie trauern können oder die nie eine Grabstelle hatten. Hier haben Angehörige die Möglichkeit, Gedenkplatten anbringen zu lassen.

Gibt es sonstige Erinnerungsmöglichkeiten?

Es gibt den Pavillon der Erinnerung. Hier können Sie Ihre Gedanken und Wünsche in Form von Briefen, Mitbringseln, Karten usw.  anbringen. Außerdem können Sie alte Grabsteine aufstellen lassen oder auf dem Funkelfeld Ihrer Angehörigen gedenken.

Was passiert, wenn es die Firma Campo Santo GmbH nicht mehr gibt?

Die Campo Santo GmbH bewirtschaftet das Gelände Ruhepark Zweilinden. Die Trägerschaft liegt in den Händen der Stadt Beverungen. Diese übernimmt die Verträge und stellt die Einhaltung der vereinbarten Leistungen sicher, falls es die Firma Campo Santo GmbH einmal nicht mehr geben sollte.

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